Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass Besitzer von Elektroautos in Europa innerhalb der EU reisen können und dass sie das Aufladen ihrer Autos einfach bezahlen können, ohne dass Apps oder Abonnements erforderlich sind.
Die EU-Länder haben am Dienstag ein neues Gesetz verabschiedet, das den Bau von mehr Ladestationen für Elektroautos und mehr Tankstellen für alternative Kraftstoffe entlang der wichtigsten Autobahnen der EU ermöglichen wird.
Die neue Gesetzgebung enthält konkrete Ziele, die die EU bis Ende 2025 und bis Ende 2030 erreichen muss. Dazu gehört der Bau von mindestens 150-kW-Schnellladestationen für Pkw und Transporter alle 60 Kilometer entlang der wichtigsten Verkehrskorridore der EU – dem sogenannten transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V). Dieses Netz gilt als einer der wichtigsten Verkehrskorridore der EU.
Der EU-Rat erklärte, die Stationen würden „ab 2025“ in Betrieb genommen.
Schwere Nutzfahrzeuge müssen noch länger warten, das gesamte Netz von Ladestationen für diese Fahrzeuge (mit einer Mindestleistung von 350 kW) wird voraussichtlich erst im Jahr 2030 fertiggestellt sein.
Im selben Jahr werden auch Autobahnen mit Wasserstofftankstellen für Pkw und Lkw ausgestattet. Gleichzeitig müssen Seehäfen Landstrom für Elektroschiffe bereitstellen.
Der Rat möchte es Fahrern von Elektroautos außerdem erleichtern, das Aufladen ihrer Fahrzeuge zu bezahlen, indem er ihnen ermöglicht, einfach per Karte zu bezahlen oder kontaktlose Geräte zu nutzen, ohne dass Abonnements oder Apps erforderlich sind.
„Diese neue Verordnung ist ein Meilenstein unserer ‚Fit für 55‘-Politik, mit der wir mehr öffentliche Ladekapazitäten auf den Straßen europäischer Städte und entlang von Autobahnen bereitstellen wollen“, sagte Raquel Sánchez Jiménez, Spaniens Ministerin für Verkehr, Mobilität und Stadtentwicklung.
„Wir sind optimistisch, dass die Bürger in naher Zukunft ihre Elektroautos genauso einfach aufladen können wie an einer herkömmlichen Tankstelle.“
Das Gesetz tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU nach dem Sommer EU-weit in Kraft, und zwar am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung und sechs Monate später.
Veröffentlichungsdatum: 07.08.2024
